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Genehmigungsverfahren

Neue Lebensräume für unsere Natur

Wir achten darauf, dass Beeinträchtigungen der Natur, die sich nicht vermeiden lassen, ausgeglichen oder ersetzt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Träger von Bauvorhaben neuen Lebensraum in Ausgleichsflächen schaffen. 

Ob beim Bau von Gebäuden, Straßen, Windenergieanlagen oder Leitungen: Eingriffe in Natur und Landschaft lassen sich nicht immer vermeiden, gerade in einem hochindustrialisierten Bundesland wie Bayern. Mit der Eingriffsregelung stellen wir sicher, dass dennoch eine funktionierende Natur und schöne Landschaft erhalten bleibt. Wann immer durch einen Eingriff an einer Stelle Natur verloren geht, wird das an anderer Stelle ausgeglichen. 

Zugeschnitten auf das betroffene Bau-Projekt, werden diese Ausgleichsmaßnahmen zielgerichtet und zugleich flächenschonend festgelegt. Diese Ausgleichs- und Ersatzflächen, so genannte „Kompensationsflächen“, können beispielsweise zu wertvollen Biotopen wie Auwäldern oder Streuobstwiesen entwickelt werden – und damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer heimischen Artenvielfalt leisten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen bei der Planung und der Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen.

Unsere Methoden

Bei der Eingriffsregelung gibt es unterschiedliche Verfahren: Zum einen die Eingriffsregelung in der kommunalen Bauleitplanung. Sie kommt bei der Ausweisung und Bebauung von Wohn- und Gewerbegebieten zum Einsatz. Zum anderen die Eingriffsregelung gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Sie wurde in Bayern durch die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) noch konkretisiert. Anwendung findet sie bei allen Eingriffen in Natur und Landschaft im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, wie z.B. bei Straßenbauvorhaben. Ein besonderes Instrument ist das Ökokonto. Mit einem Ökokonto können zum Beispiel Gemeinden Kompensationsmaßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft schon vor der konkreten Planung umsetzen – und später in der Bebauungsplanung auf die bereits vorhandenen Ausgleichsflächen zurückgreifen. Das erleichtert den Prozess und spart Zeit und Kosten.

Unsere Naturtalente

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Bauprojekte rechtssicher und naturverträglich umgesetzt werden. Dies kommt beiden zugute: Der Natur und den Bauträgern.  Erfahren Sie mehr über unsere Naturtalente im Bereich der Kompensationsmaßnahmen und deren konkrete Tätigkeiten.

Zum Portrait von Thomas Huber
Thomas Huber

Fitnesstrainer

Thomas Huber bringt Bauvorhaben und Naturschutz in Einklang und ist in Niederbayern für den Ausbau von Hochspannungsleitungen verantwortlich. Für ein Gelingen der Energiewende ist es enorm wichtig, dass Klimaschutz und Artenschutz gleichermassen berücksichtigt werden.

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Zum Portrait von Christof Simon
Christof Simon

Raumausstatter

Christof Simon sorgt dafür, dass durch Streuobstbäume und Blühwiesen als Ausgleichsmaßnahmen neue Lebensräume geschaffen werden. Bei Projektbeteiligten von Bauvorhaben schafft er mit seiner offenen Art Akzeptanz für diese Maßnahmen.

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Unsere Partner

Sie schaffen nicht nur Raum für Neues, sondern auch neue Lebensräume. Indem Sie in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kompensationsmaßnahmen planen und umsetzen.

COrnelia Mesmer
Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege

  • Das Besondere an der Arbeit bei der Naturschutzverwaltung ist, dass wir die Möglichkeiten haben, Natur- und Artenschutzprojekte direkt vor Ort durchzuführen und so keinlich die Biodiversität zu fördern

kompetente Beratung

Damit ein Bauprojekt gelingt, muss es gut geplant werden. Dabei ist es wichtig, die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Projektbeteiligten in der Planung kompetent zur Seite. Um Projekte schnell und reibungslos umsetzen zu können, ist es sinnvoll, sich so früh wie möglich mit Ausgleichsmaßnahmen zu befassen – und eventuell mit dem Ökokonto bereits im Voraus Kompensationsflächen umzusetzen.
Mehr Infos und Hilfestellungen finden Sie hier:

Eine ganzheitliche Begleitung

Ausgleichsmaßnahmen oder auch Kompensationsmaßnahmen genannt, sind ein integraler Bestandteil der Bauplanung. Sie betreffen alle Phasen eines Projekts: Von der frühen Planung bis zur Nachbereitung. In jedem Stadium stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung:

  1. Zunächst wird bei der Planung von Eingriffen geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft vermieden werden können. Wenn das nicht möglich ist, sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
  2. Im nächsten Schritt fällt die Entscheidung über die Kompensationsmaßnahme. Natürlich können auch Wertpunkte aus dem Öko-Konto verwertet werden. Wenn erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft nicht oder nicht vollständig kompensiert werden können, sind im Ausnahmefall auch Geldzahlungen möglich.  
  3. Die Kompensationsmaßnahmen werden in der Baugenehmigung festgelegt. Dadurch entsteht Rechtssicherheit für das Vorhaben.  
  4. Die Kompensationsmaßnahmen werden schließlich vom Träger des Bauprojektes so umgesetzt, wie es in der Baugenehmigung festgelegt wurde. Dabei können die Projektbeteiligten immer auf die Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bauen.
  5. Der Träger des Bauprojekts zeigt den Abschluss der Arbeiten der Genehmigungsbehörde an, so dass diese unter Mitwirkung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die fertigen Kompensationsflächen prüfen kann.